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Bestattungsarten

Erdbestattung

Bei einer Erdbestattung, auch Beerdigung genannt, wird der in einen Sarg eingebettete Verstorbene am Ende der Trauerfeier in einem Grab auf dem Friedhof beigesetzt.

Die Erdbestattung ist die älteste Art der Bestattung, daher gibt es auf den verschiedenen Friedhöfen jeweils unterschiedliche Grabarten. Zum Beispiel Reihengräber oder Wahlgräber (auch oft Gartengräber genannt), Einzelgräber, Doppelgräber, eventuell sogar eine Gruft. Nähere Informationen erhalten Sie jeweils von der zuständigen Friedhofs- / Gemeindeverwaltung.

Feuerbestattung

Bei einer Feuerbestattung wird der in einem Sarg eingebettete Verstorbene zur Einäscherung in ein Krematorium überführt. Jedoch können sich die Hinterbliebenen entscheiden, ob sie die Aussegnung am Sarg wünschen oder die Trauerfeier mit der Urne gestalten wollen. Für die Beisetzung der Urne gibt es - auch wieder Abhängig vom jeweiligen Friedhof - verschiedene Möglichkeiten.

Dies könnte die Beisetzung in eine Familiengrabstätte oder ein Urnengrab, in eine Urnennische in der Urnenwand oder im Kolumbarium, in der Urnengemeinschaftsgrabanlage, halbanonym oder ganz anonym sein.

Ebenso stehen durch eine Kremierung weitere alternative Bestattungsarten, wie die Baum- oder Seebestattung, offen.

Baumbestattung

In der Nähe von Bamberg gibt es zurzeit den Friedwald Fränkische Schweiz bei Ebermannstadt, den Ruhewald Coburger Land bei Weitramsdorf, den Ruheforst Maintal bei Theres und die Friedleite Hundshaupten.

Alternativ dazu bieten mittlerweile immer mehr Städte und Gemeinden auf ihren kommunalen Friedhöfen ebenfalls die Möglichkeit der Baumbestattung an.

Seebestattungen

Bei der Seebestattung wird die Totenasche in eine spezielle Seeurne umgebettet und kann anschließend in der Nord- oder Ostsee beigesetzt werden.

Naturbestattungen

Naturbestattungen sind verschiedene Bestattungsformen in einer natürlichen Umgebung außerhalb eines traditionellen Friedhofs. Dies kann zum Beispiel die Beisetzung auf einer Almwiese, unter einem Baum oder auch in einem Bergbach sein. Eine Naturbestattung setzt immer eine Feuerbestattung voraus.

Alternativ

Für die Diamantbestattung stellt man aus Kohlenstoff, der einem Teil der Totenasche des Verstorbenen entnommen wird, unter aufwendigen Verfahren einen Diamanten beziehungsweise Edelstein her.

Man kann auch eine Körperspende veranlassen. Dazu trifft man zu Lebzeiten eine feste Vereinbarung mit einem anatomischen Institut. Nach dem Eintritt des Todes und dessen Feststellung durch einen Arzt, wird der Leichnam des Verstorbenen unverzüglich in das jeweilige anatomische Institut überführt.

Informationen

Egal, ob Beerdigung oder Feuerbestattung, Aussegnung mit Sarg oder an der Urne, Baumbestattung (wie zum Beispiel in einem Friedwald), oder eine andere Bestattungsart gewählt wird, wir übernehmen für Sie die Organisation. Dazu benachrichtigen unter anderen den jeweiligen Friedhof, Gärtner, Steinmetz, Pfarrer oder auch Trauerredner, unterstützen und beraten wir Sie bei der Gestaltung der Trauerbilder, Traueranzeigen und der persönlichen Ausgestaltung der Bestattung, wie zum Beispiel der musikalischen Umrahmung und ähnlichem.

Auf Ihren Wunsch kommen wir zu einer persönlichen Beratung für eine Bestattung oder einer Vorsorge zu Ihnen nach Hause.

Im Todesfall benötigte Dokumente

Bestattungsvorsorge

Ein individuelles Leben verlangt nach einem individuellen Abschied.

Mit einer Bestattungsvorsorge legen Sie alles nach Ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen fest. Sie ersparen Ihren Angehörigen, die sich dann in tiefer Trauer befinden, so manch schwierige Entscheidung. Alle notwendigen Formalitäten werden von Ihnen im voraus getätigt, alle Details von Ihnen persönlich festgelegt.

Eine Bestattungsvorsorge verhilft daher zu einem individuellen und würdevollen Abschied nach Ihren Wünschen. Doch auch den Angehörigen zuliebe sollte man sich über diese Absicherung informieren.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit schon zu Lebzeiten Ihre dereinstige Bestattung durch einen Vorsorgevertrag zu regeln. Gerade für Alleinstehende ist eine Bestattungsvorsorge eine gute Entscheidung, weil man dadurch seinen letzten Weg selbst bestimmen kann.

Die derzeitige Pflegegesetzgebung erlaubt das Aufbrauchen sämtlicher Mittel - bis auf einen kleinen Rest. Ausgenommen hiervon sind Gelder, die rechtzeitig vorher auf ein Trauhandkonto zum Beispiel der Bestattungs-Treuhand zur finanziellen Absicherung der Bestattungsvorsorge eingezahlt wurden.

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